JULBO EMPFEHLUNGSPROGRAMM – REGELN
Artikel 1: Veranstaltende Gesellschaft
Die Empfehlungsaktion wird von der Firma JULBO organisiert, deren Stammkapital 1.000.000 € beträgt, mit Sitz in der rue Lacuzon – 39400 Longchaumois, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Lons le Saunier unter der Nummer 645 950 197.
Die Firma We Love Customers SAS, ansässig in der 22 avenue du Connétable, 35410 CHATEAUGIRON und eingetragen im Handelsregister von RENNES unter der Nummer 820 816 494, ist für den technischen Teil zuständig.
Artikel 2: Zeiträume und Fristen der Empfehlungsaktion
Die Empfehlungsaktion läuft ab dem 01.04.2021 und endet am 31.01.2023. Nur bis zu diesem Datum vollständig abgeschlossene Empfehlungen werden berücksichtigt. Die veranstaltende Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Regeln (insbesondere die Aktionszeiträume) ohne Vorankündigung zu ändern.
Artikel 3: Teilnahmebedingungen
Die Empfehlungsaktion steht allen Kunden offen, die ein Konto auf julbo.com haben und in den letzten 12 Monaten mindestens einen Einkauf getätigt haben.
Artikel 4: Bedingungen für Empfehlungen
Damit eine Empfehlung als gültig gilt, muss der Geworbene ein Neukunde der veranstaltenden Gesellschaft sein. Außerdem muss er innerhalb von 60 Tagen nach der Einladung durch den Werber einen Einkauf von mindestens 50 € tätigen.
Artikel 5: Angebote und Prämien
Das Angebot für Geworbene ist ein Einkaufsgutschein über 10 €, gültig auf julbo.com für die erste Bestellung. Dieses Angebot ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar. Es gilt für jeden Neukunden der veranstaltenden Gesellschaft, der seine erste Bestellung im Rahmen des Empfehlungsprogramms tätigt. Die Prämie für den Werber bei jeder bestätigten Empfehlung ist ebenfalls ein 10 €-Gutschein auf julbo.com für eine Bestellung ab 50 €.
Die vom Werber erhaltenen Prämien sind personengebunden und nicht untereinander oder mit anderen kommerziellen Angeboten kombinierbar.
Artikel 6: Vorbehalte, Betrug und Spam
Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird gemäß den Artikeln 313-1 ff. des französischen Strafgesetzbuches verfolgt.
Spam (das Versenden von unerwünschten oder irrelevanten E-Mails oder SMS an Personengruppen) ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktion verboten. Die veranstaltende Gesellschaft behält sich das Recht vor, jeden Nutzer, der gegen diese Regel verstößt, dauerhaft von der Empfehlungsaktion auszuschließen. Der Werber ist allein dafür verantwortlich, die Daten seiner Geworbenen an die veranstaltende Gesellschaft weiterzugeben. Er verpflichtet sich, nur die Daten von Personen anzugeben, die an den Produkten und Dienstleistungen der veranstaltenden Gesellschaft interessiert sein könnten und deren ausdrückliche Zustimmung er zuvor eingeholt hat.
Artikel 7: Datenschutz
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 06.01.1978 haben die Teilnehmer das Recht auf Zugang und Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, indem sie die veranstaltende Gesellschaft schriftlich kontaktieren.
Artikel 8: Anwendbares Recht und Annahme der Regeln
Diese Empfehlungsregeln unterliegen dem französischen Recht.