Erneuerung Ihrer Brille:
5 Dinge, die Sie wissen sollten
Erstattungsbedingungen, Gültigkeitsdauer des Rezepts, Glaswechsel beim Optiker…

Wir erklären alles, damit Sie den Durchblick behalten!
1. KOSTENERSTATTUNG: WANN KANN ICH MEINE BRILLE ERNEUERN?
Die Kostenübernahme für Ihre Brille ist möglich:
- Alle 2 Jahre für Erwachsene (ab 16 Jahren);
- Jedes Jahr für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren;
- Alle 6 Monate für Kinder unter 6 Jahren.
Die Erstattung erfolgt durch die Krankenkasse und ggf. durch Ihre Zusatzversicherung. Voraussetzung ist ein gültiges Rezept vom Augenarzt. Dieses ist gültig:
- 5 Jahre für Erwachsene zwischen 16 und 42 Jahren;
- 3 Jahre für Erwachsene über 42 Jahren;
- 1 Jahr für Kinder unter 16 Jahren.
2. KANN ICH MEINE BRILLE SCHON VOR ABLAUF DER ZWEI JAHRE ERNEUERN?
Bei Erwachsenen ist eine vorzeitige Erneuerung (Gestell und Gläser) nur bei Sehverschlechterung möglich. Die Frist wird dann auf ein Jahr verkürzt, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien bei einem Glas oder 0,25 bei beiden ändert.
Ansonsten können Sie zwischen den Erstattungszeiträumen z. B. eine Sonnenbrille mit Sehstärke erwerben.
Kinder unter 16 Jahren können ihre Brille so oft wie nötig erneuern, wenn sich ihre Sehstärke ändert.
Bei bestimmten Erkrankungen (Grüner Star, schwere Augenverletzung, Hornhauttransplantation, Kataraktoperation …) gibt es keine Wartefrist.

3. KANN ICH MEINE BRILLE DIREKT BEIM OPTIKER ERNEUERN?
Der Augenarzt ist der Facharzt für das Auge: Nur er kann ein Rezept für eine Erstverordnung ausstellen und Augenerkrankungen diagnostizieren. Aufgrund langer Wartezeiten ist es seit 2007 erlaubt, Brillen direkt beim Optiker zu erneuern.
Voraussetzungen: über 16 Jahre alt sein und ein gültiges Rezept besitzen. So können Sie einfachere Korrekturgläser (keine Gleitsichtgläser) anpassen lassen. Ändert sich Ihre Sehstärke, informiert der Optiker den verordnenden Arzt.
Sofern der Augenarzt nichts anderes angibt, ist dies bei Kurzsichtigkeit, Astigmatismus, Weitsichtigkeit oder Alterssichtigkeit erlaubt. Eine praktische Lösung, besonders bei Verlust oder Bruch.

4. KANN ICH MEINE BRILLE OHNE REZEPT ERNEUERN?
Ohne Rezept darf der Optiker keine Korrekturbrillen ausgeben. Er darf jedoch Produkte ohne Sehstärke verkaufen, wie Komfortbrillen, Sonnenbrillen ohne Stärke oder Pflegeprodukte und Zubehör.
5. WARUM SOLLTE ICH MEINE BRILLE REGELMÄSSIG ERNEUERN?
Die Sehkraft verändert sich im Laufe der Jahre. Um optimal zu sehen, wird eine Kontrolle alle 2 bis 3 Jahre empfohlen. Bei schneller Verschlechterung oder bestimmten Erkrankungen ist eine jährliche Untersuchung ratsam. So stellen Sie sicher, dass Ihre Brille stets angepasst ist.
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